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Allgemeine gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Regelungen zum Thema "Arbeitszeit" sind häufig nicht oder unzureichend bekannt. Deshalb hier ein kurzer Überblick: Folgende Gesetze sind bei der Gestaltung von Arbeitszeiten zu berücksichtigen:
Für die Arbeitszeitgestaltung und die Einführung neuer Dienstzeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen ist besonders der Manteltarifvertrag des Landes zu beachten. Finden sich im Manteltarifvertrag keine Aussagen zur Arbeitszeitgestaltung, so gelten die Bestimmungen des Arbeitzeitgesetzes als allgemein verbindlich, d.h.:
Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer. Zu hohe Belastungen,
die die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gefährden, sollen damit vermieden
werden. Als Arbeitgeber haben Sie die so genannte "Fürsorgepflicht"
für Ihre Beschäftigten d.h., Sie müssen dafür Sorge
tragen, dass das Arbeitszeitgesetz bzw. der Manteltarifvertrag eingehalten
wird. Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit a) Regelmäßige Arbeitszeit: 8 Stunden
b) Die tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden sollte nicht Ausgleichszeitraum für Stunden, die über die gesetzliche
Grenze von täglich 8 Stunden hinaus gehen:
c) Arbeitszeit für kaufmännische und technische Angestellte
Pausen a) Bei Arbeitszeit bis zu 6 Stunden:
b) Bei Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden:
c) Bei Arbeitszeit über 9 Stunden:
d) Möglichkeiten der Pausengestaltung:
Ruhezeit und Ruhetage a) mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach einem Arbeitstag b) zwei möglichst zusammenhängende 24-stündige Ruhetage in der Woche, im Anschluss an eine mind. 10stündige Nachtruhe
Nacht- und Schichtarbeit a) Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit: innerhalb eines Kalen-dermonat, bzw. innerhalb von 4 Wochen b) Anspruch auf ärztliche Untersuchungen bei Nachtarbeitern:
c) Umstellung von Nacht- auf Tagarbeit bei besonderen Familienumständen möglich:
Teildienste a) Ruhepausen über die der Arbeitnehmer frei über seine Zeit verfügen kann
b) Bei überwiegender Teildienstarbeit:
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